Mietzinssenkung 2025 – so sicherst du dir dein Recht
9/1/2025
Per 1. September 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen den hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.50 % auf 1.25 % gesenkt.
Für hunderttausende Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bedeutet das: Der Mietzins könnte zu hoch sein.
Doch Achtung: Eine Senkung geschieht nicht automatisch. Nur wer aktiv wird, profitiert.
Was bedeutet das für dich?
Sinkt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, entspricht das nach geltender Praxis einer Mietzinssenkung von rund 2,91 %.
Die Reduktion gilt sowohl für die Wohnungsmiete wie auch für separat gemietete Parkplätze.
Voraussetzung: Dein aktueller Mietzins basiert auf einem höheren Referenzzinssatz (z. B. 1.50 % oder 1.75 %).
So gehst du vor
Mietvertrag prüfen – dort findest du den Referenzzinssatz, auf dem deine Miete beruht.
Herabsetzungsbegehren einreichen – schriftlich und eingeschrieben an deine Vermieterschaft.
Fristen beachten – das Gesuch muss rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen, damit die Anpassung auf den nächsten Kündigungstermin wirksam wird.
Antwort abwarten – die Vermieterschaft muss dir den neuen Mietzins schriftlich bestätigen oder begründen, warum keine oder nur eine teilweise Senkung erfolgt (z. B. wegen Teuerung oder Investitionen).
Musterbrief für dich
Damit du keine Zeit verlierst, haben wir einen juristisch korrekten Musterbrief (siehe unten) vorbereitet, den du nur noch mit deinen Daten ergänzen musst.
Fazit: Die Senkung des Referenzzinssatzes ist eine Chance, deine Wohnkosten zu optimieren. Mit einem einfachen Brief sicherst du dir dein Recht – und sparst im besten Fall mehrere Hundert Franken pro Jahr.
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